RS Vwgh 1996/12/19 96/16/0091

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1278;
ABGB §536;
ABGB §551;
ABGB §726;
ABGB §805;
ErbStG §2 Abs1 Z1;
ErbStG §2 Abs2 Z4;
ErbStG §3 Abs1 Z1;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Der VwGH sieht sich durch den Beschwerdefall nicht veranlaßt, von der mit Entscheidung eines VS vom 2.7.1992, 90/16/0167, VwSlg 6690 F/1992, begründeten Rechtsprechung wieder abzugehen (überzeugende Widerlegung der zu dieer Judikatur erschienenen kritischen Stellungnahmen von Taucher - siehe NZ 1992, 285 ff - und von Dorazil - siehe ÖSTZ 1993, 38 ff - durch F Iro in ÖStZ 1994, 131 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160091.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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