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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §8;Rechtssatz
Hinsichtlich der höchstzulässigen Gesamtverkaufsfläche besteht, da § 17 Abs 1 Z 6 Slbg ROG 1992 mit keinem Immissionsschutz verbunden ist, kein Mitpracherecht des Nachbarn. Ein Mitspracherecht besteht ausschließlich dort, wo die Widmungsregelung auch dem Nachbarn dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060173.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009