RS Vwgh 1996/12/19 96/06/0173

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;
ROG Slbg 1992 §17 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Hinsichtlich der höchstzulässigen Gesamtverkaufsfläche besteht, da § 17 Abs 1 Z 6 Slbg ROG 1992 mit keinem Immissionsschutz verbunden ist, kein Mitpracherecht des Nachbarn. Ein Mitspracherecht besteht ausschließlich dort, wo die Widmungsregelung auch dem Nachbarn dient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996060173.X04

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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