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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §292 Abs1;Rechtssatz
Ein allfälliger Anspruch auf Ausgleichszulage nach ASVG ist bei Prüfung der Frage, ob der Unterhalt des Fremden gesichert ist, zu berücksichtigen. Der Fremde hat, wenn er sich im Inland aufhält, einen Rechtsanspruch auf diese Leistung (Hinweis E 14.12.1995, 95/19/0456). Dabei bestimmt sich die Frage, ob sich jemand im Inland aufhält, allein nach seiner körperlichen Anwesenheit und nicht danach, ob sein Aufenthalt legal oder illegal iSd fremdenrechtlichen Vorschriften ist.
Ausgleichszulage steht daher für die gesamte Zeit der tatsächlichen Anwesenheit zu (Hinweis Urteil OGH 23.11.1994, 10 ObS 176/94).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190699.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.02.2009