RS Vwgh 1996/12/19 96/11/0323

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §2 Abs2;
VVG §5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/11/0324

Rechtssatz

§ 2 Abs 2 VVG kommt bei der Bemessung der Zwangsstrafe zur Durchsetzung einer unvertretbaren Leistung gemäß § 5 VVG nicht zur Anwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110323.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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