RS Vwgh 1996/12/19 96/11/0211

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §36 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/11/0145 E VS 25. März 1987 VwSlg 12429 A/1987 RS 3

Stammrechtssatz

Unter der vorgesetzten Behörde iSd § 36 Abs 2 AVG ist im Lichte des Art 11 Abs 4 B-VG jene Behörde zu verstehen, die in der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Angelegenheit als Berufungsbehörde, im Falle der Abkürzung des Instanzenzuges als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde einzuschreiten hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110211.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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