Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/07/14 90/17/0103 4Stammrechtssatz
In der Frage der Beweiswürdigung ist die Kontrollbefugnis des VwGH in der Richtung eingeschränkt, ob der maßgebende Sachverhalt ausreichend ermittelt wurde und ob die hiebei angestellten Erwägungen schlüssig sind, weshalb es dem Gerichtshof verwehrt ist, die vorgenommene Beweiswürdigung darüber hinaus auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen (Hinweis: E VS 3.10.1985, 85/02/0053).
Schlagworte
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170058.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.02.2010