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L37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §5 Abs1 idF 1991/005;Rechtssatz
Stellt sich die Frage, ob eine - nach dem umsatzsteuerrechtlichen Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung - als Gesamtheit zu betrachtende Vertretungsleistung eines Rechtsanwaltes in einem bestimmten Bundesland erbracht wurde, so ist im Einzelfall zu prüfen, wo der Schwerpunkt (wesentliche Teil) seiner Tätigkeit erbracht wurde, was bei Dienstleistungen dort angenommen wird, wo die entscheidenden Bedingungen für den Erfolg gesetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996170451.X03Im RIS seit
11.07.2001