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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §31 Abs1 Z5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/09/16 91/15/0119 1Stammrechtssatz
Allein die Tatsache, daß ein Berichter am Zustandekommen einer Entscheidung mitgewirkt hat, die nicht im Sinne der Intentionen des betreffenden Beschwerdeführers erging, stellt für die Zukunft noch nicht den Tatbestand des § 31 Abs 1 Z 5 VwGG her.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996020558.X01Im RIS seit
20.11.2000