RS Vwgh 1996/12/20 94/02/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4 Z2;

Rechtssatz

§ 68 Abs 4 Z 2 AVG umfaßt auch die Herbeiführung eines verwaltungsstrafrechtswidrigen Erfolges, nicht nur Verstöße gegen gerichtlich zu ahndendes Strafrecht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020105.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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