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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
Milchwirtschaftsfonds Ausgleichs- und Zuschußsystem 1990;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/15 94/17/0180 9Stammrechtssatz
Das Rechtsverhältnis zwischen Milchbauer und Molkerei (Hinweis: BERNARD in Wenger-FS, 639) ist als privatrechtliches Verhältnis zu verstehen. Nach dem MOG sind die vom Fond zu Unrecht ausbezahlten Zuschüsse daher grundsätzlich vom Bearbeitungsbetrieb und Verarbeitungsbetrieb zurückzufordern (die sich daraus ergebende Notwendigkeit einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung eines Bearbeitungsbetriebes und Verarbeitungsbetriebes mit dem Milchlieferanten bezüglich des dann zu viel bezahlten Erzeugerpreises ändert daran nichts). Dies ergibt sich nicht zuletzt aus dem Fehlen einer Vorschrift dahingehend, daß die Rückforderung von einem anderen Rechtsträger zu erfolgen hätte als von jenem, dem der Zuschuß gewährt worden ist (vgl Punkt IV Z 7 der HartkäsetauglichkeitsV 1975).
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170008.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009