RS Vwgh 1996/12/20 94/17/0402

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Veröffentlicht am 20.12.1996
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs2;
DevG §14 Abs1;
DevG §22 Abs1;

Rechtssatz

Die Versagung der devisenrechtlichen Genehmigung für ein Rechtsgeschäft entfaltet auf Grund der gesetzlich vorgesehenen (zivilrechtlichen) Rechtsfolge der (endgültigen) Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes rechtsgestaltende Wirkung.

Schlagworte

Zulässigkeit und Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Bindung an diese Voraussetzungen Umfang der Befugnisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170402.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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