RS Vwgh 1996/12/20 96/02/0494

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Veröffentlicht am 20.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §45 Abs4;
KFG 1967 §45 Abs6;
VStG §5 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/02/0495

Rechtssatz

Es obliegt dem Besch im Rahmen der Glaubhaftmachung des mangelnden Verschuldens gemäß § 5 Abs 1 VStG, darzustellen, welches wirksame Kontrollsystem er eingerichtet hat, um Verstöße gegen § 45 Abs 4 KFG und § 45 Abs 6 KFG hintanzuhalten (Hinweis: E 12.7.1995, 95/03/0049).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020494.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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