RS Vwgh 1996/12/20 96/02/0296

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs2;
AVG §13 Abs5;
AVG §63 Abs5;
VStG §51 Abs7;

Rechtssatz

Ein im Wege der Telekopie eingebrachtes schriftliches Anbringen (etwa Berufung), das außerhalb der Amtsstunden bei der Behörde einlangt, ist fristgerecht, wenn die Behörde ihr Telefaxgerät außerhalb der Amtsstunden betriebsbereit hält (Hinweis E 4.11.1992, 91/01/0206, VwSlg 13733 A/1992).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020296.X03

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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