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L37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §5 Abs1 idF 1991/005;Rechtssatz
Das Vlbg FremdenverkehrsG 1978 idF 1991/5 knüpft an den Begriff der "sonstigen Leistungen" iSd UStG 1972 an. Welche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes im Einzelfall "sonstige Leistungen in anderen Bundesländern" darstellen, läßt sich auch ohne ausdrücklichen Verweis auf § 3 Abs 9 und § 3 Abs 11 UStG 1972 durch Interpretation beantworten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996170451.X02Im RIS seit
11.07.2001