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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 94/01/0798 E 20. Dezember 1995 RS 1; (RIS: abgv)Rechtssatz
Den Aufenthalten des Asylwerbers in den Staaten, in denen er sich NACH seiner erstmaligen Einreise nach Österreich befunden hat, kommt für die Frage, ob er bereits in einem anderen Staat Verfolgungssicherheit erlangt hat, NUR DANN Bedeutung zu, wenn in diesen Staaten eine dem Ausschlußgrund der Erlangung von Verfolgungssicherheit in einem früheren Aufenthaltsstaat iSd § 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 vergleichbare Regelung oder eine entsprechende Praxis NICHT besteht. Zu dieser Frage hat die belBeh FESTSTELLUNGEN zu treffen (Abgehen von E 20.12.1995, 94/01/0798).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200458.X01Im RIS seit
12.02.2002