RS Vwgh 1997/1/17 96/07/0073

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Veröffentlicht am 17.01.1997
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §12 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0088

Rechtssatz

Aus § 12 WRG iVm § 102 Abs 1 lit b WRG ergibt sich, daß Inhabern bestehender Rechte iSd § 12 Abs 2 WRG ein subjektiv-öffentliches Recht darauf zukommt, daß ihre Rechte durch ein zur Bewilligung beantragtes Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070073.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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