RS Vwgh 1997/1/17 96/07/0231

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Veröffentlicht am 17.01.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §10 Abs2 Z3;
VVG §2;
VVG §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/17 91/07/0121 5

Stammrechtssatz

Die Ersatzvornahme stellt das im VVG zur Erbringung vertretbarer Leistungen ausdrücklich vorgesehene Zwangsmittel dar. Eine Unverhältnismäßigkeit iSd § 2 VVG kommt schon aus diesem Grunde nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070231.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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