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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0088Rechtssatz
Dem Eigentümer und Bewirtschafter einer im Wasserbuch eingetragenen Teichanlage steht kein Recht darauf zu, daß Wasser, welches aus dem Einzugsbereich des Teiches entnommen wird, nach seiner gebrauchsbedingten Umwandlung in Abwasser wieder in dieses Einzugsgebiet zurückgeleitet werden muß. Eine Anordnung dieses Inhalts findet sich im WRG nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070073.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
09.02.2016