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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 120 Abs 3 NÖ BauO 1976 räumt dem Nachbarn iVm § 118 Abs 9 Z 4 NÖ BauO 1976 Nachbarrecht in bezug auf die Anordnung des Gebäudes auf dem Bauplatz und seine Höhe ein. Unter der Anordnung des Gebäudes auf dem Bauplatz ist im Lichte des Zweckes dieser Regelung, Nachbarn einen an sich aufgrund von Bebauungsplänen eingeräumten Schutz zu gewährleisten (Hinweis E 23.1.1996, 95/05/0012), jedenfalls die Bebauungsweise und der Abstand von den Grundgrenzen zu verstehen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996050179.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009