RS Vwgh 1997/1/21 96/11/0269

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Veröffentlicht am 21.01.1997
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litd;
KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Daß der Lenkerberechtigte den eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit d KFG darstellenden Raub unter Verwendung nur einer Waffenattrappe begangen hat, schließt die Gefährlichkeit der Handlung - vor allem in Ansehung der möglichen Reaktionen der sich als bedroht fühlenden Personen - nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110269.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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