RS Vwgh 1997/1/21 96/11/0269

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1997
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litd;
StGB §142 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/11/0374 1 (hier: Begehung eines Raubes mit einer Waffenattrappe)

Stammrechtssatz

Die Begehung eines Raubes - in welcher Beteiligungform immer (hier: Beitrag zu einem Bankraub durch Überlassen einer Pumpgun) - erweist eine Sinnesart des Täters, die seine Verkehrsunzuverlässigkeit indiziert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110269.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten