RS Vwgh 1997/1/21 95/11/0327

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Veröffentlicht am 21.01.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984;
ASchG 1972;
AZG;
KJBG 1948;
VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0321 E 5. Oktober 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Ausschluss der Verfolgungsverjährung bei Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete Filiale bezieht, in der diese Übertretungen stattgefunden haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995110327.X01

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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