RS Vwgh 1997/1/22 94/03/0290

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Veröffentlicht am 22.01.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
91/01 Fernmeldewesen

Norm

FG 1949 §26 Abs1;
FG 1949 §28 Abs2;
VStG §39 Abs1;
VStG §39 Abs2;

Rechtssatz

GEFAHR IM VERZUG iSd § 39 Abs 2 VStG ist gegeben, wenn für den Fall der Nichtbeschlagnahme die Fortsetzung der strafbaren Handlung wahrscheinlich ist oder eine Verbringung der Gegenstände, für die der Verfall als Strafe vorgesehen ist, und damit der Entzug vor dem Zugriff der Behörde verhindert werden soll. Auch eine Verdunklungsgefahr vermag die Gefahr im Verzug zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994030290.X01

Im RIS seit

21.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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