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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Nachbarn kommt in einem Verfahren betreffend Grundstücksänderung gem § 12 bis § 15 Tir BauO 1989 keine Parteistellung zu. Die Bestimmungen über die Grundstücksänderung geben keinerlei Hinweis darauf, daß sie nicht nur im öffentlichen Interesse gelegen seien.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060229.X01Im RIS seit
03.05.2001