RS Vwgh 1997/1/23 96/06/0243

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Veröffentlicht am 23.01.1997
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Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Tir 1989 §30 Abs4;
BauO Tir 1989 §7;
BauRallg;

Rechtssatz

Aus der Nennung der Vorschriften über die Mindestabstände in § 30 Abs 4 Tir BauO 1989 iVm § 7 Tir BauO 1989 kann kein Recht des Nachbarn auf Einhaltung größerer Abstände abgeleitet werden, wenn sich auf dem Grundstück des Nachbarn eine emittierende Anlage befindet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996060243.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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