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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus der Nennung der Vorschriften über die Mindestabstände in § 30 Abs 4 Tir BauO 1989 iVm § 7 Tir BauO 1989 kann kein Recht des Nachbarn auf Einhaltung größerer Abstände abgeleitet werden, wenn sich auf dem Grundstück des Nachbarn eine emittierende Anlage befindet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060243.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009