Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/20/0304Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/02/06 95/20/0085 1 (hier: vorgelegte Urkunden "gründlich geprüft")Stammrechtssatz
Der Hinweis im angefochtenen Bescheid, daß die Frage der Flüchtlingseigenschaft von der belangten Behörde "gründlich geprüft" wurde, diese jedoch zu verneinen sei, genügt nicht dem sich aus § 60 AVG ergebenden Erfordernis der Begründung des Berufungsbescheides (Hinweis E 30.5.1985, 84/08/0047).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200303.X03Im RIS seit
03.04.2001