RS Vwgh 1997/1/23 95/20/0303

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Veröffentlicht am 23.01.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/20/0304

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/18 95/20/0295 2

Stammrechtssatz

Vom Vorliegen einer sog inländischen Fluchtalternative kann nicht schon dann ausgegangen werden, wenn sich der Asylwerber nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens vor den Behörden seines Heimatlandes versteckt gehalten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200303.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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