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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/20/0304Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/04/18 95/20/0295 2Stammrechtssatz
Vom Vorliegen einer sog inländischen Fluchtalternative kann nicht schon dann ausgegangen werden, wenn sich der Asylwerber nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens vor den Behörden seines Heimatlandes versteckt gehalten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200303.X04Im RIS seit
03.04.2001