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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / Begründung des AntragesRechtssatz
Keine Folge
Abweisung eines Antrags auf Erteilung eines Abschiebungsauftrags gem §36 Abs2 FremdenG.
Es wird nichts dazu vorgebracht, warum mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Antragsteller ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B555.1995Dokumentnummer
JFR_10049672_95B00555_01