RS Vfgh 1995/3/28 B555/95

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Veröffentlicht am 28.03.1995
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Begründung des Antrages
VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei

Rechtssatz

Keine Folge

Abweisung eines Antrags auf Erteilung eines Abschiebungsauftrags gem §36 Abs2 FremdenG.

Es wird nichts dazu vorgebracht, warum mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Antragsteller ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:B555.1995

Dokumentnummer

JFR_10049672_95B00555_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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