RS Vwgh 1997/1/23 95/20/0376

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Veröffentlicht am 23.01.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FlKonv Art1 AbschnF;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/27 93/01/1154 2

Stammrechtssatz

Allein der Umstand, daß aufgrund eines bestimmten Sachverhaltes ein bestimmter Personenkreis in behördliche Ermittlungen einbezogen wird bzw werden könnte, kann nicht bewirken, daß ein diesem Personenkreis angehörender Verdächtiger begründete Furcht vor Verfolgung aus einem in § 1 Z 1 AsylG 1991 aufgezählten Gründen mit Aussicht auf Erfolg geltend machen kann. Es ist daher am Asylwerber gelegen, sich dem gegen ihm erhobenen Vorwurf kriminellen Handelns zu stellen und diesen zu entkräften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200376.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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