Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / Begründung des AntragesRechtssatz
Keine Folge
Abweisung einer Berufung gegen die Vorschreibung eines Kostenersatzes für die Entfernung und Aufbewahrung eines verkehrsbeeinträchtigend abgestellten Kraftfahrzeuges (PKW) in der Höhe von S 1.260,-.
Der Antragsteller hat es unterlassen, seiner Konkretisierungspflicht nachzukommen und darzulegen, weshalb ihm bei Entrichtung der Verwaltungsstrafe ein unverhältnismäßiger Nachteil entstehen würde.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B749.1995Dokumentnummer
JFR_10049672_95B00749_01