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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/14/0131 B 21. Oktober 1986 RS 1Stammrechtssatz
Als ein dem Dienststand angehörender rechtskundiger Bediensteter des Bundes gem dem zweiten Satz des § 24 Abs 2 VwGG ist nur ein solcher Dienstnehmer des Bundes anzusehen, der das Studium der Rechtswissenschaften vollendete und einen Dienstposten innehat, für dessen Erlangung und Vollendung dieses Studiums als Anstellungserfordernis vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090226.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011