RS Vwgh 1997/1/23 95/20/0303

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Veröffentlicht am 23.01.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AVG §45 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/20/0304

Rechtssatz

Widersprüche in nicht maßgeblichen Datailaspekten sind nicht geeignet, den übereinstimmenden Kern einer gemeinsamen Aussage der Asylwerber zu erschüttern.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200303.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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