Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
MEG 1950 §39 Abs2 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/02/0092 E 28. Mai 1993 RS 1Stammrechtssatz
Die Vornahme eines Abzuges vom festgestellten Atemalkoholgehalt im Ausmaß von Fehlergrenzen (§ 39 Abs 2 Z 2 und 3 Maß- und Eichgesetz) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr kommt es auf die vom Gerät gemessenen und angezeigten Werte an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996020579.X02Im RIS seit
29.10.2002Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014