RS Vwgh 1997/1/24 96/02/0489

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Veröffentlicht am 24.01.1997
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §103 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/03/0208 2

Stammrechtssatz

Der Zulassungsbesitzer kann sich nicht durch bloße Dienstanweisungen, etwa an den Kraftfahrer, von seiner in § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ohne ein entsprechendes wirksames Kontrollsystem entlasten, wobei bloß stichprobenartig durchgeführte Kontrollen die Anforderung an ein solches wirksames Kontrollsystem nicht erfüllen (Hinweis E 29.1.1992, 91/03/0035, 0036).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996020489.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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