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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Ausweisung eines nigerianischen Staatsangehörigen gem §17 Abs1 FremdenG.
Zur Begründung des Antrages wird ausgeführt, daß die unmittelbar bevorstehende Vollstreckung des angefochtenen Bescheides das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens verletze, da dem Beschwerdeführer nach erfolgter Abschiebung die Wiedereinreise in das Bundesgebiet, wo sich seine Ehefrau, eine österreichische Staatsbürgerin, aufhalte, auf mehrere Jahre verwehrt wäre.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B799.1995Dokumentnummer
JFR_10049581_95B00799_01