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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / Begründung des AntragesRechtssatz
Keine Folge
Bestrafung wegen Übertretung des §1 Abs3 iVm §4 Abs1 Wr ParkometerG wegen Abstellen eines KFZ in der Kurzparkzone in Wien I ohne Entrichtung der Parkometerabgabe.
Der Antragsteller hat es unterlassen, seiner Konkretisierungspflicht nachzukommen und insbesondere durch nähere Angaben und Belege über seine Vermögensverhältnisse darzulegen, weshalb die sofortige Entrichtung der Geldstrafen für ihn einen unverhältnismäßigen Nachteil darstellen würde.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B987.1995Dokumentnummer
JFR_10049580_95B00987_01