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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/03/0138 E 1. April 1987 RS 4Stammrechtssatz
Für die Rechtmäßigkeit der Kostenvorschreibung nach § 89a Abs 7 StVO ist es nicht von Bedeutung, wenn zu Unrecht Abs 2 dieses Paragraphen statt Abs 3 als Grundlage für die Abschleppung des Fahrzeuges zitiert wurde.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996020467.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011