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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/11/22 95/17/0012 1Stammrechtssatz
Die Bindung auch der Vorstellungsbehörde und des VwGH an die der Gemeindeinstanz im aufhebenden Vorstellungsbescheid überbundene, tragende Rechtsansicht folgt schon daraus, daß den Parteien ein subjektives Recht auf Einhaltung dieser bindenden Rechtsansicht zusteht (Hinweis: Azizi, ZfV 1976, 142; E 16.6.1980, 3153, 3154/79; Ablehnung der Kritik von Hecht, ÖJZ 1996, 734 ff).
Schlagworte
Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im VorstellungsverfahrenVerhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht VorstellungBindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinVorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993170167.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.04.2009