RS Vwgh 1997/1/27 93/17/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1997
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Index

L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Oberösterreich
L37404 Kurabgabe Oberösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §58;
FremdenverkehrsabgabeG OÖ 1969 §3 Abs2 litb;
KurtaxenG OÖ §4 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/24 90/17/0110 2

Stammrechtssatz

Unter dem "Aufenthalt einer Person zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit" ist auch der in Erfüllung einer Dienstpflicht (§ 58 BDG 1979) gelegene Aufenthalt eines öffentlich Bediensteten (Verwaltungsbediensteten oder Lehrers) zur Teilnahme an Qualifikationsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993170167.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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