Index
L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
BDG 1979 §58;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/24 90/17/0110 2Stammrechtssatz
Unter dem "Aufenthalt einer Person zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit" ist auch der in Erfüllung einer Dienstpflicht (§ 58 BDG 1979) gelegene Aufenthalt eines öffentlich Bediensteten (Verwaltungsbediensteten oder Lehrers) zur Teilnahme an Qualifikationsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993170167.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.04.2009