Index
L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
BAG 1969;Rechtssatz
Gesetzlich normierte Berufsausbildungserfordernisse, wie sie dem Begriff der Berufsausbildung iSd § 3 Abs 2 lit b OÖ FremdenverkehrsabgabeG 1969 entsprechen, finden sich nicht nur im BAG 1969, sondern etwa auch im Beamtendienstrecht (vgl § 25 BDG 1979); entscheidend ist dabei immer, daß der Besuch der konkreten Schulung für einen gesetzlich vorgesehenen Ausbildungsweg (Berufsausbildungsweg) verpflichtend vorgeschrieben ist. Es ist hingegen nicht ausreichend, wenn der Besuch einer Schulung zur Vorbereitung auf eine vorgeschriebene Prüfung bloß freigestellt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993170169.X02Im RIS seit
20.11.2000