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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0068 3Stammrechtssatz
Erstellt ein Sachverständiger ein schlüssiges Gutachten, so hat auf diese Eigenschaft der Umstand, daß der Sachverständige gleichzeitig eine " juristische Wertung " vorgenommen hat, keinen Einfluß. Eine Befangenheit des Sachverständigen liegt insoweit nicht vor.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverständiger GutachtenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBefangenheit von Sachverständigenfreie BeweiswürdigungAblehnung wegen BefangenheitBeweismittel SachverständigenbeweisEinfluß auf die SachentscheidungAmtssachverständiger Person BejahungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993100190.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009