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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Abstammung gemäß §17 Abs1 FremdenG.
Die Ehegattin des Beschwerdeführers befindet sich in Österreich, der Beschwerdeführer steht in einem ordnungsgemäßen Beschäftigungsverhältnis.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B1315.1995Dokumentnummer
JFR_10049477_95B01315_01