RS Vwgh 1997/1/28 97/04/0007

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Index

23/01 Konkursordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §8;
AVG §9;
GewO 1994 §87 Abs1;
KO §1 Abs1;
KO §83 Abs1;

Rechtssatz

Gewerberechte gehören als nicht der Exekution unterworfenes Vermögen des Gemeinschuldners nicht zur Konkursmasse, sodaß sich die Befugnisse des Masseverwalters nicht auf diese Rechte beziehen und ihm im Verfahren nach § 87 GewO 1994 Parteistellung somit jedenfalls nicht in seiner so zu verstehenden Eigenschaft als Vertreter des Gemeinschuldners kraft eines Rechtsanspruches zukommt (Hinweis E 5.5.1987, 86/04/0227, VwSlg 12464 A/1987).

Schlagworte

Masseverwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040007.X01

Im RIS seit

09.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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