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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Beachte
Besprechung in: SWK 1997/22, S 485-488;Rechtssatz
Die Systematik des Einkommensteuergesetzes fordert, daß im Rahmen der Einkommensteuerermittlung zunächst stets die Einkünfte aus jeder einzelnen Einkunftsquelle ermittelt werden. Ist eine bestimmte Aufwendung zugleich durch mehrere, nicht die private Lebensführung betreffende Bereiche veranlaßt worden, so muß der aufgewendete Betrag aufgeteilt und mit jeweils einem Teilbetrag den unterschiedlichen Betätigungen zugeordnet werden (Hinweis E 29.5.1996, 93/13/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995140156.X02Im RIS seit
05.03.2002