RS Vwgh 1997/1/28 96/14/0165

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §12 Abs1;
EStG 1988 §30 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStR 1984 Abschn84 Abs2;

Rechtssatz

Der VwGH teilt die in Abschnitt 84 Abs 2 der Einkommensteuerrichtlinien 1984 zum Ausdruck gebrachte Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen (wiedergegeben ua bei Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 30 Tz 31) zur Ermittlung des Überschusses aus einem Spekulationsgeschäft, das in der Veräußerung eines Grundstückes des Privatvermögens besteht, welches früher dem Vermögen eines Betriebes des Steuerpflichtigen angehört hat. Nach dieser Rechtsmeinung ist der Überschuß um die bei der Entnahme aufgedeckten und bei den betrieblichen Einkünften zu erfassenden stillen Reserven, höchstens jedoch um die Differenz zwischen den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Objektes und dem Entnahmeteilwert, zu kürzen. Eine derartige Kürzung ist zur Vermeidung einer Doppelerfassung geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996140165.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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