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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §12 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH teilt die in Abschnitt 84 Abs 2 der Einkommensteuerrichtlinien 1984 zum Ausdruck gebrachte Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen (wiedergegeben ua bei Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 30 Tz 31) zur Ermittlung des Überschusses aus einem Spekulationsgeschäft, das in der Veräußerung eines Grundstückes des Privatvermögens besteht, welches früher dem Vermögen eines Betriebes des Steuerpflichtigen angehört hat. Nach dieser Rechtsmeinung ist der Überschuß um die bei der Entnahme aufgedeckten und bei den betrieblichen Einkünften zu erfassenden stillen Reserven, höchstens jedoch um die Differenz zwischen den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Objektes und dem Entnahmeteilwert, zu kürzen. Eine derartige Kürzung ist zur Vermeidung einer Doppelerfassung geboten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140165.X05Im RIS seit
11.07.2001