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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
In einem Verfahren zur Entscheidung über die Genehmigung einer Betriebsanlage haben die Nachbarn auf der Grundlage der § 74 Abs 2 Z 1, Z 2, Z 3 und Z 5, § 77 Abs 1 und Abs 2 und § 356 Abs 3 GewO 1994 das Recht, sei es durch die Erteilung von Auflagen anläßlich der Erteilung der Genehmigung, sei es durch die Versagung der Genehmigung, vor Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen geschützt zu werden. Das Recht, daß über einen Antrag des Konsenswerbers eine Sachentscheidung in Ansehung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage ergeht, steht dem Nachbarn hingegen nicht zu (Hinweis B 17.3.1987, 87/04/0023).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und EisenbahnrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996040289.X01Im RIS seit
25.01.2001