RS Vwgh 1997/1/28 96/14/0152

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §207 Abs2;
FinStrG §83;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/14/0153

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/12/20 89/14/0149 2

Stammrechtssatz

Für die Annahme des Vorliegens einer Abgabenhinterziehung kommt es iZm der zehnjährigen Verjährungsfrist iSd § 207 Abs 2 zweiter Satz BAO nicht darauf an, ob ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde oder nicht (Hinweis: E 26.4.1994, 90/14/0142). Vielmehr hat die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung selbst zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996140152.X05

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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