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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §207 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/14/0153Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/12/20 89/14/0149 2Stammrechtssatz
Für die Annahme des Vorliegens einer Abgabenhinterziehung kommt es iZm der zehnjährigen Verjährungsfrist iSd § 207 Abs 2 zweiter Satz BAO nicht darauf an, ob ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde oder nicht (Hinweis: E 26.4.1994, 90/14/0142). Vielmehr hat die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung selbst zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140152.X05Im RIS seit
03.04.2001