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24/01 StrafgesetzbuchNorm
GewO 1994 §13 Abs1;Rechtssatz
Der auf § 43 StGB gestützte gerichtliche Ausspruch über die bedingte Strafnachsicht enthebt die Administrativbehörde nicht von der Verpflichtung, selbständig zu beurteilen, ob alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung gegeben sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996040287.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.07.2009