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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Abstammung gemäß §17 Abs1 FremdenG.
Zur Begründung des Antrages führt der Beschwerdeführer im wesentlichen aus, daß er bei Vollzug des angefochtenen Bescheides zu erwarten hätte, bereits am Flughafen Istanbul von türkischen Sicherheitsorganen festgenommen, verhört und in der Folge körperlicher Gewalt ausgesetzt zu werden. Ferner droht ihm die zwangsweise Einziehung zur Armee, wo er Gefahr laufe, gegen seine eigenen Landsleute vorgehen zu müssen.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B1599.1995Dokumentnummer
JFR_10049476_95B01599_01