RS Vwgh 1997/1/28 96/14/0165

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;

Rechtssatz

§ 2 Abs 2 EStG 1988 und § 2 Abs 3 EStG 1988 führen zu einer abschließenden Erfassung des geschlossenen Bereiches von einkommenswirksamen Handlungssachverhalten, Zustandssachverhalten und Nutzungssachverhalten. Selbst wenn eine bestimmte Betätigung durch mehrere der Einkunftstatbestände der § 21 bis § 31 EStG 1988 erfaßt wird - in der Regel wird dies durch Subsidiaritätsregelungen ausgeschlossen -, darf sie mit (ihrem positiven oder negativen Erfolg) nur einfach berücksichtigt werden, weil sie (wie ihr Erfolg) in der Wirklichkeit nur einfach existiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996140165.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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