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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
§ 2 Abs 2 EStG 1988 und § 2 Abs 3 EStG 1988 führen zu einer abschließenden Erfassung des geschlossenen Bereiches von einkommenswirksamen Handlungssachverhalten, Zustandssachverhalten und Nutzungssachverhalten. Selbst wenn eine bestimmte Betätigung durch mehrere der Einkunftstatbestände der § 21 bis § 31 EStG 1988 erfaßt wird - in der Regel wird dies durch Subsidiaritätsregelungen ausgeschlossen -, darf sie mit (ihrem positiven oder negativen Erfolg) nur einfach berücksichtigt werden, weil sie (wie ihr Erfolg) in der Wirklichkeit nur einfach existiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140165.X03Im RIS seit
11.07.2001